Mit dem Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-neu) benötigen Arzt- und Zahnarztpraxen ein Konzept zur Datenschutzorganisation bzw. Datenschutzmanagement. Anhand eines solchen Konzeptes können Praxisinhaber belegen, dass die Vorgaben