Mit dem Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-neu) benötigen Arzt- und Zahnarztpraxen ein Konzept zur Datenschutzorganisation bzw. Datenschutzmanagement. Anhand eines solchen Konzeptes können Praxisinhaber belegen, dass die Vorgaben der DSGVO umgesetzt worden sind.
Eine Beauftragung einer externen Beratung bzw. eines externen Datenschutzbeauftragten ist aus mehreren Gründen sinnvoll. Nicht zuletzt, weil damit sowohl Interessenskonflikte als auch massive Kündigungsschutzregelungen für intern beauftragte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vermieden werden können.
Gerne beraten wir Sie bei der Prüfung, ob die Vorgaben der DSGVO eingehalten werden. Die Erstellung eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten dient als Grundlage für diese Überprüfung, da hier sämtliche Datenverarbeitungsvorgänge der Praxis erfasst werden. Zur Datenschutzorganisation gehört zudem die Prüfung, ob in der Praxis ein Datenschutzbeauftragter zu benennen ist. Dabei werden die Vorgaben des Bayerischen Landesamtes für Datenaufsicht und die Empfehlungen der Bayerischen Landesärztekammer bzw. der Bayerischen Landeszahnärztekammer berücksichtigt.
CONSULTOR!O
Dr. Francisco X. Moreano
Unternehmensberatung für Ärzte und Zahnärzte
www.consultorio.management